Wie in der Humanmedizin, vor allem bei Kindern, sind auch in der Tiermedizin Impfungen heftig umstritten. Bei der Kritik am Impfmanagement geht es vor allem um die durch die Impfungen verursachten Schäden am Patienten, den sogenannten Vakzinosen. Diese Krankheiten sind in der Tat, sehr vielfältig und oft gefährlich. Wir beobachten vor allem Polyarthritis (Gelenkentzündungen), chronische Dermatitis (Hautentzündung), Morbus Crohn (Darmkrankheit), aber auch viele andere Krankheiten, deren Ursache man meist gar nicht bei einer Impfung vermutet. Alle diese Krankheiten sind letztendlich multifaktoriell, das heißt nicht nur von der fehlgeleiteten Impfung, sondern auch von vielen andern Faktoren abhängig (Genetik, Belastung mit Umweltgiften, Ernährung etc.). Letztendlich muss man bedenken, dass alle Krankheiten, gegen die die Tiere geimpft werden, tödlich enden können. Wir empfehlen also nur in absoluten Ausnahmefällen und nur auf ärztlichen Rat nicht zu impfen.
Beim Hund werden folgende Krankheiten geimpft:
Staupe – eine Viruserkrankung
Hepatitis contagiosa canis – ansteckende Leberentzündung, Virus
Parvovirose – Hundeseuche, ein Virus
Parainfluenza – Zwingerhustenviren
Leptospirose – Bakterien
Tollwut – Virus, rechtliche Hintergründe: Reise ins Ausland, Tollwutverordnung
Für Staupe, Hepatitis und Parvovirose ist das Vorgehen gleich: ab der 12. Lebenswoche ist eine einmalige Impfung ausreichend, um einen Schutz für drei Jahre zu gewährleisten. Der Schutz tritt ca. drei Wochen nach der Impfung ein. Eine Impfung vor der zwölften Lebenswoche erfordert eine Auffrischung, weil die maternalen Antikörper den Impfschutz hemmen.
Gleiches gilt für die Impfung gegen Parainfluenza-Viren, wobei der Schutz hier ein Jahr andauert.
Die Impfung gegen Leptospirose muss nach 2-4 Wochen aufgefrischt werden. Der Schutz besteht dann immer für ein Jahr. Viele Leptospirose-Impfstoffe haben zudem nur eine Wirkdauer von 6 Monaten, was oft unberücksichtigt bleibt. Wir verwenden einen der wenigen Impfstoffe, dessen Wirkung bei Leptospirose nach erfolgreicher Boosterung 1 Jahr beträgt.
Bei der Tollwut findet die Boosterung nach einem Jahr statt und dann kann im 3-Jahres-Rhythmus geimpft werden.
Für Reisen innerhalb der EU ist eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben. Diese wird im EU-Heimtierausweis bestätigt. Der Hund muss dafür gechipt sein. Aus rechtlichen Gründen muss die Tollwutimpfung nach dem Implantieren des Mikrochips erfolgen. Ein Nachtragen oder Umtragen aus einem anderen Ausweis ist im EU-Heimtierausweis nicht möglich.
Impfungen gegen Borreliose, Leishmaniose, Piroplasmose und Bordetellen empfehlen wir nur in absoluten Ausnahmefällen und nach strenger Indikation. Der Schutz ist oft nicht vollständig und diese Impfungen führen öfter zu Vakzinosen.