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Strengere Vorschriften bei Antibiotika

In der Diskussion um multiresistente Keime richtete sich in den letzten Jahren das Augenmerk vermehrt auf den tierärztlichen Gebrauch von Antibiotika vor allem in der Produktion von Fleisch und tierischen Produkten. Sicherlich ist dies nicht der einzige Grund für das Entstehen dieser Bakterienstämme. Trotzdem ist es folgerichtig, dass hier etwas passieren musste. Deshalb war die Idee, den Gebrauch von Antibiotika, insbesondere sogenannter Reserveantibiotika , möglichst zu vermeiden oder zumindest strengeren Auflagen zu unterziehen. Letztendlich geht es um die Umsetzung des Hinweises im Beipackzettel eines Antibiotikums, dass eigentlich jeder Einsatz eines Antibiotikums nach Antibiogramm erfolgen sollte.

Probenentnahme aus dem Auge

Die neue Regelungen betrifft den Einsatz von Reserveantibiotika (Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation) bei lebensmittelproduzierenden Tieren (Huhn, Pute, Rind, Schwein, Pferd) sowie Hund und Katze, ausgenommen herrenlose Katzen. Wenn Sie Besitzer von Kaninchen, Meerschweinchen, Mäusen, Reptilien, Amphibien oder anderen Kleintieren (außer Hund und Katze) sind, können Sie sich beruhigt zurücklehnen oder bei Gefallen weiterlesen. Für Besitzer von Hunden und Katzen wird es jetzt interessant. Die Verordnung besagt nämlich, dass, wenn wir ein oben genanntes Reserveantibiotikum bei ihrem Tier einsetzen möchten, wir unbedingt einen Erregernachweis und ein Antibiogramm benötigen. Es sei denn die Gesundheit des Patienten ist durch die Probenentnahme gefährdet oder es steht kein geeigneter Test zur Bestimmung des Erregers zur Verfügung. Bei diesen Ausnahmen sind wir allerdings zu sorgfältigster Dokumentation verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn wir während der Behandlung einer Erkrankung, das Antibiotikum wechseln möchten, auch wenn es kein Reserveantibiotikum ist. Zumindest dürfen wir das Reserveantibiotikum einsetzen, sobald wir einen Resistenztest einleiten, so dass keine Zeit verloren geht (was die Verordnung an sich allerdings in der Praxis ad absurdum führt).

Probenentnahme aus dem Ohr

Unter Tierärzten wird viel über Sinn und Unsinn dieser Neufassung der TÄHAV diskutiert. Allerdings ist sie trotz Widerstand der Tierärzteschaft jetzt in Kraft getreten mit der Begründung, dass im Gremium Tierärzte vertreten waren. Wir selbst möchten uns an dieser Stelle mit unserer Meinung zu dem Thema zurückhalten. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass wir mit den uns und Ihnen als Tierbesitzer anfallenden Mehraufwand und -kosten nicht einverstanden sind. Wir müssen uns der Verordnung aber beugen und werden das auch tun. Ebenso fragen wir uns nach wie vor, wie Hund und Katze in die Liste der betroffenen Tiere geraten konnten. Das konnte bisher noch niemand plausibel erklären.

Es wird also in Zukunft häufiger zum Anfertigen eines Antibiogramms kommen, was für den Patienten selber sicherlich nicht schlecht ist, aber letztendlich ihren Geldbeutel belastet und das Ergebnis meist durch die klinische Überprüfung der Symptomatik sinnlos erscheinen lässt. Deshalb möchten wir auch erwähnen, dass wir selbst am Antibiogramm nichts verdienen. Die Differenz zum Laborpreis deckt gerade mal unsere Kosten.

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